Viele Existenzgründer und junge Unternehmen stehen vor der Frage, ob und wie sie den Namen ihres Unternehmens und ihren Produkten vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen können – starke Marken stellen schließlich einen großen Vermögenswert für ein Unternehmen dar. Vom Thema Markenschutz haben viele Unternehmer zwar eine vage Vorstellung, assoziieren damit aber meist hohe Kosten, bürokratischen und juristischen Aufwand.
Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können als Marke geschützt werden. Marken können also aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen. Je nach Gestalt spricht man hier von Wortmarken, Bildmarken, Dreidimensionalen Marken oder Hörmarken – so die offizielle Beschreibung des Markenbegriffs.
Marken können auf nationaler Ebene, EU- oder weltweit geschützt werden. Mit der Anmeldung und Eintragung in das Markenregister erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Darüber hinaus kann der Inhaber ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).
Natürlich dürfen wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung leisten und empfehlen, im Zweifelsfall für den Markenschutz stets einen geeigneten Juristen hinzuzuziehen. Dennoch kann die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für den deutschlandweiten Schutz schnell, einfach und verhältnismäßig kostengünstig selbst durchgeführt werden. Die Anmeldegebühr liegt derzeit bei 300 Euro pro einzutragender Marke. Ausführliche Informationen über das Thema Marke und den Markenschutz erhalten Sie direkt auf der Internetseite des DPMA – hier können Sie auch die erforderlichen Formulare für Ihre Markenanmeldung herunterladen und bereits eingetragene Marken recherchieren.
Unser Tipp: Ein unverwechselbarer Begriff oder ein einzigartiges (Firmen-)Zeichen erhöhen Ihre Chancen einer reibungslosen Markeneintragung. Bei zu allgemeinen oder nur beschreibenden Namen besteht die Gefahr, dass Ihre Anmeldung vom DPMA zurückgewiesen wird. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Markenschutz nicht mit der Registrierung einer Internetdomain z.B. über Ihren Provider oder beim DENIC gleichzusetzen ist.
Mehr zum Thema erfahren Sie bald in unserem Beitrag “Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster: Wo ist der Unterschied?”
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