Etliche Existenzgründer und Jungunternehmer stolpern beim Markteintritt über eine Hürde, die in der Euphorie einer neuen Geschäftsidee allzu schnell übersehen wird: geschützte Namen, Begriffe und Designs. Oftmals wird viel zu spät erkannt, dass die in einem langwierigen Kreativprozess entwickelte und scheinbar einzigartige Idee bereits von einem anderen Unternehmen als geistiges Eigentum in Anspruch genommen wird. Und dabei muss es sich nicht immer um Mitbewerber aus der gleichen Branche handeln.
Grundsätzlich werden vier Arten von Schutzrechten unterschieden: Patent, Marke, Geschmacks- und Gebrauchsmuster. Insbesondere bei den letzten drei Begriffen entsteht immer wieder Verwirrung über ihre genaue Bedeutung. Die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), unterscheidet die drei Begriffe im Wesentlichen so:
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen (also akustische Merkmale) sein.
Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände – zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster – wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons – kann man ein Geschmacksmuster anmelden.
Technische Erfindungen können schnell und preiswert als Gebrauchsmuster geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden.
Detaillierte Informationen über die einzelnen Schutzrechte sowie die Möglichkeit zur Recherche nach bereits bestehenden bzw. eingetragenen Schutzrechten erhalten Sie über die Internetseiten des DPMA. Wer sich als Gründer gerade im Kreativprozess zur Entwicklung einer Marke befindet, kann auf der kommerziellen Internetseite “Best brands of the world” nachsehen, ob, wo und wie eine Logoidee vielleicht bereits schon anderweitig umgesetzt wurde:
Aber Vorsicht: Diese Seite ist lediglich eine Sammlung von Marken ohne jegliche rechtliche Grundlage. Eine verbindliche Recherche wie beim DPMA kann hier also nicht durchgeführt werden.

Dass fremdsprachliche Werbebotschaften beim Empfänger nicht immer ins Schwarze treffen, konnten Sie in unserem Beitrag
Knapper werdende Budgets und immer kurzlebigere Kommunikationsmaßnahmen zwingen Unternehmen oftmals dazu, die Herstellungskosten ihrer Werbemittel auf ein Minimum zu reduzieren. Neben Text, Gestaltung und Produktion (z.B. Druck oder Programmierung) stellt das benötigte Bildmaterial meist einen großen Kostenblock dar. Die Aufträge für eigens für ein Werbemittel fotografierte Bilder – von speziellen Produkt-, Unternehmensaufnahmen oder Porträts einmal abgesehen – sind in den vergangenen Jahren daher stark rückläufig. Immer häufiger werden Agenturen indes gebeten, sich der Angebote von Bildagenturen zu bedienen. Doch selbst hier macht der Rotstift nicht halt: Der Trend bewegt sich weg von lizenzpflichtigem Bildmaterial hin zu lizenzfreien Aufnahmen, nicht selten zu Lasten der Qualität. Eine einheitliche Bildsprache – eine wichtige Komponente in einem konsequent durchdachten Corporate Design – kann durch die Verwendung von “Discountbildern” allerdings nur noch in den seltensten Fällen aufrecht erhalten werden.
Englischsprachige Worte oder ganze Phrasen gelten gemeinhin als modern, schick und demonstrieren Weltoffenheit – so mag man zumindest glauben. Spätestens seit Bekanntwerden eines der größten Missverständnisse um den englischen Slogan einer großen Parfümeriekette wissen wir aber, dass englische Botschaften von großen Teilen der Zielgruppe nicht immer richtig verstanden werden: “Come in and find out” wurde von den Befragten allzu oft mit “Komm rein und finde wieder raus” übersetzt, was sicher nicht ganz die Absicht des Absenders war.
Wie der gut gemeinte Schuss einer E-Mail-Marketingkampagne durch Unachtsamkeit oder mangelnde Erfahrung ganz schnell nach hinten losgehen kann, beweist das Beispiel einer E-Mail, die ich jüngst erhalten habe.





