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	<title>vaya/blog &#187; DPMA</title>
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		<title>Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster: Wo ist der Unterschied?</title>
		<link>http://www.blog.vayamarketing.de/2009/06/marke-geschmacksmuster-gebrauchsmuster-wo-ist-der-unterschied/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 09:55:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernd Andraschko</dc:creator>
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Etliche Existenzgründer und Jungunternehmer stolpern beim Markteintritt über eine Hürde, die in der Euphorie einer neuen Geschäftsidee allzu schnell übersehen wird: geschützte Namen, Begriffe und Designs. Oftmals wird viel zu spät erkannt, dass die in einem langwierigen Kreativprozess entwickelte und scheinbar einzigartige Idee bereits von einem anderen Unternehmen als geistiges Eigentum in Anspruch genommen wird. [...]]]></description>
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<p style="text-align: left;">Etliche Existenzgründer und Jungunternehmer stolpern beim Markteintritt über eine Hürde, die in der Euphorie einer neuen Geschäftsidee allzu schnell übersehen wird: geschützte Namen, Begriffe und Designs. Oftmals wird viel zu spät erkannt, dass die in einem langwierigen Kreativprozess entwickelte und scheinbar einzigartige Idee bereits von einem anderen Unternehmen als geistiges Eigentum in Anspruch genommen wird. Und dabei muss es sich nicht immer um Mitbewerber aus der gleichen Branche handeln.</p>
<p>Grundsätzlich werden vier Arten von Schutzrechten unterschieden: Patent, Marke, Geschmacks- und Gebrauchsmuster. Insbesondere bei den letzten drei Begriffen entsteht immer wieder Verwirrung über ihre genaue Bedeutung. Die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland, das <a title="DPMA" href="http://dpma.de" target="_blank">Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)</a>, unterscheidet die drei Begriffe im Wesentlichen so:</p>
<p>Eine <strong>Marke</strong> dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen (also akustische Merkmale) sein.</p>
<p>Das <strong>Geschmacksmuster</strong> schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände &#8211; zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster &#8211; wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder <span lang="en">Icons</span> &#8211; kann man ein Geschmacksmuster anmelden.</p>
<p>Technische Erfindungen können schnell und preiswert als <strong>Gebrauchsmuster</strong> geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden.</p>
<p>Detaillierte Informationen über die einzelnen Schutzrechte sowie die Möglichkeit zur Recherche nach bereits bestehenden bzw. eingetragenen Schutzrechten erhalten Sie über die <a title="DPMA" href="http://dpma.de" target="_blank">Internetseiten des DPMA.</a> Wer sich als Gründer gerade im Kreativprozess zur Entwicklung einer Marke befindet, kann auf der kommerziellen Internetseite <a title="Best brands of the world" href="http://www.brandsoftheworld.com/" target="_blank">&#8220;Best brands of the world&#8221;</a> nachsehen, ob, wo und wie eine Logoidee vielleicht bereits schon anderweitig umgesetzt wurde:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.brandsoftheworld.com/search/95915938/172080.html"><img class="size-full wp-image-266 aligncenter" title="Best brands of the world" src="http://www.blog.vayamarketing.de/wp-content/uploads/2009/06/best-brands-2.jpg" alt="Best brands of the world" width="453" height="147" /></a></p>
<p>Aber Vorsicht: Diese Seite ist lediglich eine Sammlung von Marken ohne jegliche rechtliche Grundlage. Eine verbindliche Recherche wie beim DPMA kann hier also nicht durchgeführt werden.</p>
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		<title>Markenschutz: (k)ein Hexenwerk?</title>
		<link>http://www.blog.vayamarketing.de/2009/05/markenschutz-kein-hexenwerk/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 May 2009 13:03:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernd Andraschko</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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Viele Existenzgründer und junge Unternehmen stehen vor der Frage, ob und wie sie den Namen ihres Unternehmens und ihren Produkten vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen können &#8211; starke Marken stellen schließlich einen großen Vermögenswert für ein Unternehmen dar. Vom Thema Markenschutz haben viele Unternehmer zwar eine vage Vorstellung, assoziieren damit aber meist hohe Kosten, bürokratischen [...]]]></description>
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<p><img class="alignleft size-full wp-image-181" title="Markenschutz" src="http://www.blog.vayamarketing.de/wp-content/uploads/2009/05/bs0243.jpg" alt="Markenschutz" width="189" height="155" />Viele Existenzgründer und junge Unternehmen stehen vor der Frage, ob und wie sie den Namen ihres Unternehmens und ihren Produkten vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen können &#8211; starke Marken stellen schließlich einen großen Vermögenswert für ein Unternehmen dar. Vom Thema Markenschutz haben viele Unternehmer zwar eine vage Vorstellung, assoziieren damit aber meist hohe Kosten, bürokratischen und juristischen Aufwand.</p>
<p>Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können als Marke geschützt werden. Marken können also aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen. Je nach Gestalt spricht man hier von Wortmarken, Bildmarken, Dreidimensionalen Marken oder Hörmarken &#8211; so die offizielle Beschreibung des Markenbegriffs.</p>
<p>Marken können auf nationaler Ebene, EU- oder weltweit geschützt werden. Mit der Anmeldung und Eintragung in das Markenregister erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Darüber hinaus kann der Inhaber ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).</p>
<p>Natürlich dürfen wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung leisten und empfehlen, im Zweifelsfall für den Markenschutz stets einen geeigneten Juristen hinzuzuziehen. Dennoch kann die Anmeldung einer Marke beim <a title="Deutsches Patent- und Markenamt" href="http://www.dpma.de/" target="_blank">Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)</a> für den deutschlandweiten Schutz schnell, einfach und verhältnismäßig kostengünstig selbst durchgeführt werden. Die Anmeldegebühr liegt derzeit bei 300 Euro pro einzutragender Marke. Ausführliche Informationen über das Thema <a title="DPMA: Marke" href="http://www.dpma.de/marke/index.html" target="_blank">Marke und den Markenschutz</a> erhalten Sie direkt auf der Internetseite des DPMA &#8211; hier können Sie auch die erforderlichen <a title="Formulare des DPMA" href="http://www.dpma.de/marke/formulare/index.html" target="_blank">Formulare</a> für Ihre Markenanmeldung herunterladen und bereits eingetragene Marken <a title="Markenrecherche beim DPMA" href="http://dpma.de/marke/recherche/index.html" target="_blank">recherchieren.</a></p>
<p>Unser Tipp: Ein unverwechselbarer Begriff oder ein einzigartiges (Firmen-)Zeichen erhöhen Ihre Chancen einer reibungslosen Markeneintragung. Bei zu allgemeinen oder nur beschreibenden Namen besteht die Gefahr, dass Ihre Anmeldung vom DPMA zurückgewiesen wird. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Markenschutz <strong>nicht</strong> mit der Registrierung einer Internetdomain z.B. über Ihren Provider oder beim <a title="DENIC" href="http://www.denic.de" target="_blank">DENIC</a> gleichzusetzen ist.</p>
<p>Mehr zum Thema erfahren Sie bald in unserem Beitrag <a title="Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster: Wo ist der Unterschied?" href="http://www.blog.vayamarketing.de/2009/06/marke-geschmacksmuster-gebrauchsmuster-wo-ist-der-unterschied/" target="_self">&#8220;Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster: Wo ist der Unterschied?&#8221;</a></p>
<div class='wpfblike' style='height: 30px;'><fb:like href='http://www.blog.vayamarketing.de/2009/05/markenschutz-kein-hexenwerk/' layout='default' show_faces='true' width='300' action='recommend' colorscheme='light' send='false' /></div>]]></content:encoded>
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