Posts Tagged ‘Existenzgründer’

Alles für Ihre Werbung: der vaya/shop

Donnerstag, November 19th, 2009

vaya/shopAb heute bietet Ihnen vaya/marketing noch mehr Service: Der neue vaya/shop ist voll mit Produkten, die Unternehmen für ihren werblichen Auftritt benötigen.

Vom klassischen Digitaldruckerzeugnis in Kleinstauflage über mobile Präsentationssysteme und Leinwanddrucke bis hin zu Klebefolien für den Innen- und Außenbereich findet der Werbungtreibende hier alles, was einen professionellen Auftritt ausmacht.

Bestellen im vaya/shop ist ganz einfach: Produkt auswählen, gewünschte Ausführung und Auflage eingeben, Preis kalkulieren und Bestellung abschicken. Die Druckdaten können im Anschluss bequem online übertragen werden. Schauen Sie doch mal vorbei und stöbern Sie in unserem Produktangebot!

Fragen zum vaya/shop und unseren Produkten beantworten wir Ihnen gerne. Selbstverständlich übernehmen wir auch die professionelle Gestaltung und Produktionskoordination Ihrer Werbemittel, wenn Sie es wünschen.

Kinderlieder mit individuellem Namen: namenslieder.de

Dienstag, Oktober 6th, 2009

namenslieder.deKinder lieben es, ihren Namen zu hören und persönlich angesprochen zu werden. Das unterstützt die Entwicklung ihrer Selbstwahrnehmung und Identifikation. Zwei Musikpädagogen aus Bad Camberg in Hessen unterstützen diesen Selbstfindungsprozess mit ihren “Namensliedern”: Kinderlieder mit individuell eingesungenen Namen.

Die Namenslieder-CD enthält acht moderne, exklusiv komponierte Stücke mit dem jeweiligen Wunschnamen des Kindes. Der Name wird auf der personalisierten CD über zwanzig Mal gesungen – nicht per seelenloser Computerstimme, sondern von einer Sängerin aus Fleisch und Blut. Somit klingt das Lied vollkommen natürlich, die Stimme der Sängerin spricht das Kind persönlich an und animiert zum Mitsingen, Mittanzen, Mitspielen und Mitklatschen. Die Lieder sind keine traditionellen Kinderlieder, sondern eigens komponierte, moderne, frische Songs, an denen auch viele Eltern ihren Spaß haben.

Um die Interaktion mit den in den Liedern erzählten Geschichten zusätzlich zu fördern, können neben der CD auch ein Mal- und Liederbuch mit Buntstiften sowie ein Stofftier bestellt werden. Weitere Informationen über das Produkt finden Sie unter www.namenslieder.de.

vaya/marketing hat die beiden Gründer Kathrin Schubert und Jens Schmidt im Rahmen des Gründercoachings Deutschland mit einer Beratung zur Marketing- und Kommunikationsstrategie unterstützt.

Gründercoaching Deutschland: Für wen ist das interessant?

Dienstag, September 1st, 2009

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Gerade Existenzgründer und junge Unternehmen benötigen eine umfassende Beratung, um ihr Vorhaben erfolgreich am Markt zu positionieren. Das Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank unterstützt dabei mit einem Coachingprogramm, das mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird. Unternehmen, die in der Startphase stecken und Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen wollen, erhalten beim Gründercoaching Deutschland einen Zuschuss zu den Beratungskosten.

Das Gründercoaching Deutschland kann bis zu fünf Jahre nach Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Der Unternehmer erhält hierbei einen Zuschuss zum Honorar des ausgewählten und von der KfW zugelassenen Beraters in Höhe von 50 Prozent. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden sogar mit einem 90-prozentigen Zuschuss gefördert, wobei das Coaching hier innerhalb eines Jahres nach Unternehmensgründung in Anspruch genommen werden muss. Das maximal förderungsfähige Beratungshonorar beträgt 6.000 Euro (bzw. 4.000 Euro bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

vaya/marketing unterstützt Unternehmen bei allen Fragen rund ums Marketing: Positionierung, Wettbewerbsbeobachtung, Auswahl der richtigen Kommunikationsmaßnahmen und -kanäle. Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir informieren Sie gern über das Gründercoaching Deutschland und andere Förderungsmöglichkeiten für junge Unternehmer.

Weitere Informationen zum Gründercoaching Deutschland erhalten Sie bei der KfW Mittelstandsbank und dem RKW Hessen.

Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster: Wo ist der Unterschied?

Montag, Juni 22nd, 2009

Etliche Existenzgründer und Jungunternehmer stolpern beim Markteintritt über eine Hürde, die in der Euphorie einer neuen Geschäftsidee allzu schnell übersehen wird: geschützte Namen, Begriffe und Designs. Oftmals wird viel zu spät erkannt, dass die in einem langwierigen Kreativprozess entwickelte und scheinbar einzigartige Idee bereits von einem anderen Unternehmen als geistiges Eigentum in Anspruch genommen wird. Und dabei muss es sich nicht immer um Mitbewerber aus der gleichen Branche handeln.

Grundsätzlich werden vier Arten von Schutzrechten unterschieden: Patent, Marke, Geschmacks- und Gebrauchsmuster. Insbesondere bei den letzten drei Begriffen entsteht immer wieder Verwirrung über ihre genaue Bedeutung. Die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), unterscheidet die drei Begriffe im Wesentlichen so:

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen (also akustische Merkmale) sein.

Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände – zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster – wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons – kann man ein Geschmacksmuster anmelden.

Technische Erfindungen können schnell und preiswert als Gebrauchsmuster geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden.

Detaillierte Informationen über die einzelnen Schutzrechte sowie die Möglichkeit zur Recherche nach bereits bestehenden bzw. eingetragenen Schutzrechten erhalten Sie über die Internetseiten des DPMA. Wer sich als Gründer gerade im Kreativprozess zur Entwicklung einer Marke befindet, kann auf der kommerziellen Internetseite “Best brands of the world” nachsehen, ob, wo und wie eine Logoidee vielleicht bereits schon anderweitig umgesetzt wurde:

Best brands of the world

Aber Vorsicht: Diese Seite ist lediglich eine Sammlung von Marken ohne jegliche rechtliche Grundlage. Eine verbindliche Recherche wie beim DPMA kann hier also nicht durchgeführt werden.

Beratungsförderung: Was ist das?

Dienstag, Mai 5th, 2009

ZuschussEin exzellenter Start in die Selbstständigkeit erfordert ein solides Marketing. Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip: Ein qualifizierter Berater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Diese Beratung kann – je nach den gegebenen Voraussetzungen – mit Fördermitteln aus unterschiedlichen Quellen bezuschusst werden.

Als zugelassener Berater des RKW Hessen und der KfW Mittelstandsbank unterstützt vaya/marketing Gründer und junge Unternehmen mit einer fundierten Marketingberatung und -planung. Gefördert werden kann diese Marketingberatung beispielsweise im Rahmen des “Gründercoaching Deutschland” der KfW. Gründer und junge Unternehmen erhalten hier unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von 50 Prozent des Netto-Beratungshonorars aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kann der Zuschuss sogar bis zu 90 Prozent betragen. Dabei handelt es sich nicht um rückzahlungspflichtige Darlehen, sondern um bares Geld.

Nutzen Sie als Existenzgründer oder junges Unternehmen das Angebot der Beratungsförderung! Ein Anruf genügt – und wir sagen Ihnen, ob auch Sie die Fördermittel für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen können.